[Skript] Finanzierung-Basics
Finanzierungsquellen, Kreditarten, -sicherheiten, -konditionen
Finanzierungsquellen, Kreditarten, -sicherheiten, -konditionen
Mahnbescheid, Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Einspruch, Zahlungsklage, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckung
Ordentliche Kündigung, Außerordentliche fristgemäße/ fristlose Kündigung, Tod des Mieters, Zeitablauf; Fristen, Abläufe, gegenseitige Rechte und Pflichten, Sozialklausel, Heilungsmöglichkeit, Sonderkündigungen, Ehescheidung bei gemeinsamer Wohnung
Nach § 557 BGB können die Mietvertragsparteien während des laufenden Mietverhältnisses “eine Erhöhung der Miete vereinbaren”. Also gegenseitiges Einvernehmen, dass die Miete um/ auf einen bestimmten Betrag steigen soll, ohne sich auf § 558 (OVM) oder 559 (Mod.-ME) zu beziehen. Eine solche Mieterhöhung (auf einen beliebigen Betrag) ist also zulässig. So weit, so gut. Im
s. §§ 307, 538 BGB Die in einem Formular-Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Jedenfalls dann, wenn der Mieter ohnehin eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag stehen hat. Danach hätte der Mieter
WEG-Reform 2020, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, WEG-Konten, Zwangsversteigerung – s. auch Skripte “WEG-Basics” und “WEG-Verwaltung”
Vertragsfreiheit, Befristung, Optionsrecht, Verlängerungsklausel, Mieterhöhungen, Nebenkosten, Änderungskündigung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, USt-Option, Beendigung
Miretkaution/Mietsicherheit, Höhe, Anlage, Formen, Zinsen, Abrechnung, Verjährung
Wirtschaftlichkeitsberechnung (WB) im freifinanzierten Wohnungsbau; Gesamtkosten, Finanzplan, laufende Aufwendungen und Erträge, Überschuss, EK-Rendite, Darlehenstilgung, Verweis auf Lastenberechnung, durchgerechnete Beispiele, Übungsaufgaben mit Lösungen
Die Kosten für das Fällen eines morschen Baumes sind Betriebskosten und damit im Rahmen der BeKo-Abrechnung auf die Mieter umlegbar. So entschied der BGH. Die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft, hatte eine über 40 Jahre alte Birke auf dem Grundstück fällen lassen, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten von 2.500 Euro legte