Halbe-Halbe bei Schönheitsreparaturen (Recht aktuell)
Wird eine Wohnung unrenoviert vermietet, kann im Mietvertrag gültig eine Schönheitsreparaturklausel vereinbart sein und die nötige Anfangsrenovierung individuell auf die Mieter übertragen werden, wenn dem eine angemessene Gegenleistung des Vermieters gegenübersteht, z. B. Übernahme der Kosten oder zeitweiliger Erlass der Miete. Wird die Wohnung aber unrenoviert vermietet und es gibt keine Vereinbarung zur Anfangsrenovierung, kann