Neben der Mietkaution darf der Vermieter eine Bürgschaft fordern
Dass eine neben einer Mietkaution gestellte Bürgschaft keine Übersicherung darstellt, wenn die Bürgschaft freiwillig angeboten wird, stellte das Amtsgericht Köpenick im Februar 2013 klar. Eine Mutter hatte für ihren Sohn bei Abschluss des Mietvertrages selbstschuldnerisch gebürgt. Das Mietverhältnis wurde jedoch wegen Zahlungsrückständen durch fristlose Kündigung des Vermieters beendet. Der Vermieter machte nun noch offene Mietforderungen