Fällen eines Baumes ist keine Gartenpflege
… auch wenn der Baum auf dem Grundstück des vermieteten Wohnhauses steht. Und somit handelt es sich auch nicht um umlegbare Betriebskosten. Solange es nur um das Beschneiden oder Ausästen geht, ist dies anders – solche Arbeiten fallen regelmäßig als Gartenpflege an und sind deshalb umlegbar. AG Berlin Schöneberg, AZ: 106 C 110/09; s. Berliner
Eigenbedarfskündigung bei mehreren Eigentümern [Recht aktuell]
Wenn mehrere Eigentümer einer Wohnung eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)- oder Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH) bilden und will einer der Gesellschafter in die Wohnung einziehen, rechtfertigt dies keine Eigenbedarfskündigung. Eine Gesellschaft kann keinen Eigenbedarf haben, entschied der BGH. Sollte es sich aber um eine GbR handeln, wäre eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines der
Rückerstattung für Schönheitsreparaturen – Verjährung [Recht aktuell]
Wenn ein Mieter zum Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen ausführt, weil er nicht weiß, dass die SR-Klausel in seinem Mietvertrag unwirksam ist, hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Vermieter. Dieser Anspruch verjährt allerdings sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (s. § 548 (2) BGB) (LG Berlin – 67 S 119/10)
Formelle Fehler in der BeKo-Abrechnung [Recht aktuell]
Eine formell falsche BeKo-Abrechnung ist so „wirkungsvoll“, als wenn es überhaupt keine Abrechnung gäbe. So beginnt beispielsweise die Einwendungsfrist des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung erst dann zu laufen, wenn der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugestellt hat. Ein Vermieter stritt mit seinem Mieter um Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Die Abrechnung des Vermieters war wegen formeller
Kündigungsausschluss für „normale“ unbefristete Wohnraum-Mietverträge [Recht aktuell]
Es ist auch für unbefristete Wohnraum-Mietverträge zulässig, das Recht zur ordentlichen Kündigung beidseitig für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren auszuschließen. Bei einem formularmäßigen Kündigungsausschluss darf ein Zeitraum von 4 Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – nicht überschritten werden.
Barzahlung der Mietkaution keine Pflicht
Fordert ein Vermieter einen Mieter auf, die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten bar zu zahlen, so braucht der Mieter dem nicht zu folgen. Er kann stattdessen fordern, dass der Vermieter ihm ein „insolvenzfestes” Konto nennt, auf dem er die Kaution „getrennt von seinem Vermögen” anlegen wird. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, weil er kein
Fernwärme-Anschluss ist Modernisierung auch wenn es bereits Gas(etagen)heizung gibt
Naja, vielleicht nicht immer. Aber grundsätzlich gilt die Umstellung einer vorhandenen Heizung auf eine umweltentlastende Heizung (Kraft-Wärme-Kopplung) als Modernisierung. Und die hat der Mieter zu dulden. Und ggf. auch die entsprechende Mod.-Mieterhöhung zu zahlen. Und das u. U. selbst dann, wenn er sich früher auf eigene Kosten eine eigene Gasheizung hat einbauen lassen. Wenn nämlich