Betriebskostenumlage bei kleinerer Wohnfläche
Es ist wohl bekannt, dass die tatsächliche Wohnungsfläche um bis zu 10 % von der im Vertrag vereinbarten Wohnfläche abweichen darf, ohne dass Mieter oder Vermieter hinsichtlich der Miethöhe daraus irgendwelche Folgen ableiten können. Jetzt stellte sich die Frage, wie bei einer solchen Flächenabweichung die Umlage der Betriebskosten zu berechnen wäre – nach der im