Einzimmerwohnung – Untermiete (Recht aktuell)
Auch eine Einzimmerwohnung kann untervermietet werden Wenn der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung äußert, hat der Vermieter dem zuzustimmen. (s. § 553 BGB) Deshalb die weitverbreitete Meinung, bei einer Einzimmerwohnung sei eine Untervermietung nicht zulässig.