Wohnungsverwalter können keinen Mahnbescheid gegen Mieter beantragen, WEG-Verwalter gegen säumige Hausgeldschuldner schon
Das Rechtdienstleistungsgesetz (RDG) ist seit 1. Juli 2008 in Kraft und enthält auch für den Haus- und WEG-Verwalter Sonderregelungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG) Das RDG löste das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Eckpunkte der Neuregelung sind eine deutliche Eingrenzung des Begriffes der Rechtsdienstleistung. Andererseits sah der Gesetzgeber von einer völligen Freigabe des Rechtsberatungsmarktes ab. Im