Umlage neu entstehender Betriebskosten
Es ist umstritten, ob durch eine Modernisierung neu entstehende Betriebskosten auch dann einseitig dem Mieter auferlegt werden können, wenn diese nicht im Mietvertrag vereinbart sind. Beispiel: laufende Aufzugskosten (Wartung, Betriebsstrom), nachdem im Zuge einer Modernisierung erstmals ein Aufzug eingebaut wurde. Lt. Berliner Landgericht ist dies unzulässig – Es dürfen weiterhin nur die im Mietvertrag vereinbarten