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Eigenbedarfskündigung bei mehreren Eigentümern [Recht aktuell]

Wenn mehrere Eigentümer einer Wohnung eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)- oder Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH) bilden und will einer der Gesellschafter in die Wohnung einziehen, rechtfertigt dies keine Eigenbedarfskündigung. Eine Gesellschaft kann keinen Eigenbedarf haben, entschied der BGH.

Sollte es sich aber um eine GbR handeln, wäre eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines der Eigentümer (Gesellschafter) rechtens.

BGH AZ: VIII ZR 210/10; s. Berliner Tagesspiegel 19.02.2011