Fällen eines Baumes ist keine Gartenpflege
… auch wenn der Baum auf dem Grundstück des vermieteten Wohnhauses steht. Und somit handelt es sich auch nicht um umlegbare Betriebskosten. Solange es nur um das Beschneiden oder Ausästen geht, ist dies anders – solche Arbeiten fallen regelmäßig als Gartenpflege an und sind deshalb umlegbar.
AG Berlin Schöneberg, AZ: 106 C 110/09; s. Berliner Tagesspiegel 19.02.2011