Mieterhöhung wegen größerer Wohnfläche
Bereits 2004 wurde durch den BGH entschieden, dass ein Mangel der Mietwohnung vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die im Mietvertrag angegebene. Damit hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004, VIII ZR 192/03)
Analog dazu gibt es ein Urteil, nach dem der Vermieter berechtigt sein könnte, die Miete zu erhöhen, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % über der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt.
BGH, 23.05.2007, VIII 138/06