Peter Becker Info

Beiträge

Unpünktliche Mietzahlung – außerord. fristlose Kündigung [Recht aktuell]

Auch wenn der Mieter seine Miete zwar immer in voller Höhe, aber regelmäßig unpünktlich zahlt, ist letztlich eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich. So hat der BGH entschieden. Es muss allerdings eine Abmahnung des Mieters vorausgegangen sein, in welcher dem Mieter unmissverständlich klargemacht wird, bis wann die Mietzahlung zu erfolgen hat und dass bei wiederholtem Fehlverhalten eine fristlose Kündigung folgt (oder folgen kann). Zahlt der Mieter dann wieder unpünktlich, kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

(BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 301/10)